Infos A-Z
Apotheke Lerchenfeld
Lerchenfelderplatz 12
3502 Krems-Lerchenfeld
Tel.: 02732/83320-0
Apotheke Mitterau
Göttweiger Gasse 29
3500 Krems
Tel.: 02732/85774-0
Wienertor Apotheke
Untere Landstraße 56
3500 Krems
Tel.: 02732/82825-0
Mohren Apotheke
Obere Landstraße 2
3500 Krems
Tel.: 02732/83241-0
Adler Apotheke
Obere Landstraße 3
3500 Krems
Tel.: 02732/82001-0
Engel Apotheke
Steiner Landstraße 80
3504 Krems/Stein
Tel.: 02732/84567-0
Gemeindeärztin Dr. Gertrude Kohl
Unterer Mitterweg 26
3495 Rohrendorf
Ord.: Mo u. Do 7.00-10.00 u. 16.00-19.00 Uhr, Di u. Fr 7-10.00 Uhr
Tel.: 02732/84915
Mobil: 0664/4025443
Dr. Helmut Sammer
Neubaugasse 12
3485 Grunddorf
Ord.: Mo, Mi, Do, Fr 7.45-11.45 Uhr, Mo u. Do 16.00-18.00 Uhr
Tel.: 02735/5575
Dr. Wolfgang Epp
Brucknerstr. 7
3494 Theiß
Ord.: Mo 8.00-11.00 u. 16.00-18.00 Uhr, Di 8.00-11.00 Uhr, Mi 10.00-12.00 Uhr, Fr 8.00-12.00 Uhr
Tel.: 02735/8500
Krankenhaus Krems
Mitterweg 10
3500 Krems
Tel.: 02732/804-0
Der Baby- und Kleinkindertreff Rohrendorf findet regelmäßig im Vereinsraum der Gemeinde, Obere Hauptstraße statt.
Frau Verena Obritzberger hat die Organisation übernommen: 0664/5851270
Die nächsten Termine:
23.4. 9 – 11 Uhr
7.5. 9 -11 Uhr
28.5. 9 -11 Uhr
11.6. 9 – 11 Uhr
25.6. 9 – 11 Uhr
Die NÖ Landesregierung hat auf Initiative von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner und Landesrätin Barbara Schwarz beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2017/20187 in Höhe von € 135,-- zu gewähren.
Der Heizkostenzuschuss soll beim zuständigen Gemeindeamt am Hauptwohnsitz
der Betroffenen beantragt und geprüft werden. Die Auszahlung erfolgt direkt
durch das Amt der NÖ Landesregierung.
Den Heizkostenzuschuss sollen erhalten:
- AusgleichszulagenbezieherInnen
- BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG
- BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
- BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, deren Familieneinkommen den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
- Sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
Zu beachten ist, dass
• Anträge bis spätestens 30. März 2018 (einlangend) bei der Gemeinde
gestellt werden können und
• diese Anträge von der Gemeinde auf die inhaltliche und formelle
Richtigkeit geprüft und unterfertigt werden.
Die Gemeinde Rohrendorf bietet jedem Bauwerber eine kostenlose Beratung an.
Die Beratungen finden nach vorheriger Terminvereinbarung mit Frau Christine Müller unter 02732/83850-15 im Gemeindeamt statt. Die Bauberatungen werden vom gfGR Baumeister Franz Mayer abgehalten.
Bei diesen Beratungen werden prinzipielle Informationen über den Flächenwidmungsplan und den Bebauungsplan gegeben. Weiters werden die erforderlichen Unterlagen zur Einreichung eines Bauvorhabens besprochen.
Baurelevante Unterlagen
- Auszug aus Flächenwidmungsplan
- Auszug aus Bebauungsplan
- Bebauungsvorschriften
- Vorstellung der Gemeinde eigenen Förderung
Abfallsammelzentrum SÜD (ASZ):
3494 Theiß
Stratzdorferstraße 50
Öffnungszeiten:
jeden Dienstag von 13.00 - 18.00 Uhr
jeden Donnerstag von 08.00 - 18.00 Uhr
NÖ Zivilschutzverband
Unter dem Link www.noezsv.at finden Sie umfangreiche Informationen zu:
- unseren Themen (Erdbeben, Hochwasser, Atomunfall, Influenza usw.)
- Katastrophenschutz in NÖ (Frühwarnsysteme, Risikomanagement, FDISK usw.)
- Kurse und Vorträge (Kursangebot bis hin zur online Kursanmeldung)
- "Sicher ist Sicher" (die aktuelle Sicher ist Sicher Zeitung online lesen, downloaden oder abonnieren)
- Safety On Tour (Infos, Bewerbe, Sponsoren, Safety Tour aktuell, Bildergalerie usw.)
- Alarmpläne (für Kindergärten)
- Notruf und Alarmsystem
Notrufnummern:
Feuerwehr 122
Polizei 133
Rettung 144
Ärzte-Notruf 141